
 Bis Oktober 1997 war der Erwerb von Liegenschaften durch Personen im Ausland grundsätzlich bewilligungspflichtig. Neu ist folgende Ausnahme möglich:
Liegenschaftenkäufe von juristischen Personen: Ausländische, oder ausländisch beherrschte Firmen können Liegenschaften (Grundstücke, Gebäude), die sie zur Erfüllung Ihres Geschäftszweckes benötigen, angemessene Reserveflächen inbegriffen, ohne Bewilligung erwerben. Der Kauf als blosse Investition oder zum Handel mit Liegenschaften ist nicht erlaubt. Im Falle von Unsicherheiten empfiehlt es sich, mit der Wirtschaftsförderung Kontakt aufzunehmen.

 Die Grundstückspreise variieren stark nach Lage, Zone und Stand der Erschliessung. Die Preise im Kanton Schaffhausen liegen etwa wie folgt:
Tabelle Grundstückkauf
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