
 In Übereinstimmung mit den drei verschiedenen Regierungsebenen der Schweiz - Bund, Kantone und Gemeinden - sind drei Steuerarten zu unterscheiden: die Bundes-, die Kantons- und die Gemeindesteuern.
Die Bundessteuern sind für das ganze Gebiet der Schweiz gleich, die Kantons- und Gemeindesteuern weisen zum Teil beträchtliche Unterschiede auf. Die Gemeindesteuern werden mit einem Multiplikator, dem Steuerfuss, auf der Basis der einfachen Kantonssteuer berechnet und können sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.
Mit wenigen Ausnahmen erfordert die Eröffnung und Führung eines Geschäftsbetriebes in der Schweiz keine Bewilligung. Nach Gesetz sind jedoch alle Handels-, Fabrikations- und die anderen nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe im kantonalen Handelsregister einzutragen. Als Gewerbe gilt jede selbständige, auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit. Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften sind erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000, Aktiengesellschaften, GmbH und Kommanditgesellschaften sind immer einzutragen.

 Die Schweiz weist im internationalen Vergleich eine der tiefsten Steuerbelastungen aller Industrieländer auf. Das gleiche gilt für die Sozialkosten.

 Die Schweiz hat heute ein Netz von 68 in Kraft stehenden DBA, das folgende Staaten umfasst: 
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