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Steuersystem

Allgemeiner Überblick

In Übereinstimmung mit den drei verschiedenen Regierungsebenen der Schweiz - Bund, Kantone und Gemeinden - sind drei Steuerarten zu unterscheiden: die Bundes-, die Kantons- und die Gemeindesteuern. 

 

Die Bundessteuern sind für das ganze Gebiet der Schweiz gleich, die Kantons- und Gemeindesteuern weisen zum Teil beträchtliche Unterschiede auf. Die Gemeindesteuern werden mit einem Multiplikator, dem Steuerfuss, auf der Basis der einfachen Kantonssteuer berechnet und können sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

 

Mit wenigen Ausnahmen erfordert die Eröffnung und Führung eines Geschäftsbetriebes in der Schweiz keine Bewilligung. Nach Gesetz sind jedoch alle Handels-, Fabrikations- und die anderen nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe im kantonalen Handelsregister einzutragen. Als Gewerbe gilt jede selbständige, auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit. Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften sind erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000, Aktiengesellschaften, GmbH und Kommanditgesellschaften sind immer einzutragen.

 

 


Die Steuerbelastung im Vergleich

Die Schweiz weist im internationalen Vergleich eine der tiefsten Steuerbelastungen aller Industrieländer auf. Das gleiche gilt für die Sozialkosten.

 

 


Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Die Schweiz hat heute ein Netz von 68 in Kraft stehenden DBA, das folgende Staaten umfasst:



Albania 
Hungary 
Lithuania 
Sweden 
Australia 
Iceland 
Luxemburg 
Singapore 
Austria 
India 
Malaysia  
Slovakia 
Belarus 
Indonesia 
Morocco 
Slovenia 
Belgium 
Iran 
Macedonia 
Spain 
Bulgaria 
Ireland 
Mexico 
Sri Lanka 
Canada 
Israel 
Moldova 
South Africa 
China 
Italy 
Mongolia  
Thailand 
Croatia 
Ivory Coast 
New Zealand 
Trinidad and Tobago 
Denmark 
Jamaica  
Netherlands 
The Czech Republic 
Ecuador 
Japan 
Norway 
Tunisia 
Egypt 
Kazakhstan 
Pakistan 
Ukraine 
Finland 
Korea (South) 
Philippines 
USA 
France 
Kyrgyzstan 
Poland 
Uzbekistan 
Germany 
Kuwait 
Portugal 
Venezuela 
Greece 
Latvia 
Rumania 
Vietnam 
Great Britain 
Liechtenstein  
Russia 
 


* Beim Abkommen mit Liechtenstein handelt es sich nicht um ein umfassendes DBA. Dieses regelt im Wesentlichen nur gewisse Fragen auf dem Gebiet der Besteuerung von Erwerbseinkünften.

 

Unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft getreten sind neue Abkommen mit Algerien, Argentinien, Aserbaidschan, Armenien sowie ein revidiertes Abkommen mit Österreich und Pakistan. Das Abkommen mit Argentinien findet seit dem 1. Januar 2001 provisorisch Anwendung.

 

Neue Abkommen konnten ferner paraphiert werden mit Costa Rica, Bangladesh, Georgien, Malta, Nordkorea und Zimbabwe. Im weiteren wurden ein revidiertes Abkommen mit Südafrika sowie Protokolle betreffend die Ände-rung einzelner Bestimmungen des unterzeichneten Abkommens mit Argentinien beziehungsweise der geltenden Abkommen mit, Indonesien, , Spanien und Grossbritannien paraphiert.

 

 

 


Devisenkontrolle

Eine Devisenkontrolle besteht nicht; alle Währungen sind frei handelbar.

 






Inhalt dieser Seite

Allgemeiner Überblick

 

Steuerbelastung im internationalen Vergleich

 

Doppelbesteuerungsabkommen

 

Devisenkontrolle

 

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