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Grenzgänger

Dank der Grenzlage kann sich die kantonale Wirtschaft bei Bedarf auf das Arbeitskräftepotential der süddeutschen Nachbargebiete, wie auch der angrenzenden Kantone abstützen. 

Die Beschäftigung deutscher Grenzgänger im Kanton Schaffhausen hat Tradition und ist ohne grosse Formalitäten möglich. Die Beschäftigung von Grenzgängern kennt auch keine Kontingentierung. 

 

Grenzgänger sind Ausländerinnen oder Ausländer, die ihren Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone haben und innerhalb der benachbarten Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind. Als Grenzzonen gelten die Regionen, die in den zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten abgeschlossenen Grenzgängerabkommen festgelegt sind. Die Grenzgänger müssen wöchentlich mindestens ein Mal an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurück-kehren.

 

Grenzgängern aus den EG-/EFTA-Mitgliedstaaten wird innerhalb der gesamten Grenzzonen der Schweiz die berufliche und geographische Mobilität gewährt. Für Bürger der 15 alten EU Staaten, Zyperns, Maltas und der EFTA gelten seit dem 1. Juni 2007 keine Grenzzonen mehr. Diese können überall in der EU/EFTA wohnen und überall in der Schweiz arbeiten, Bedingung ist lediglich die wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort. Für Bürger der neuen EU Staaten (ausser Zypern und Malta) gelten die Grenzzonen weiterhin. Die Grenzgängerbewilligung EG/EFTA ist fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Wurde der Arbeitsvertrag für eine Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr abgeschlossen, richtet sich die Gültigkeitsdauer der Grenzgängerbewilligung nach dem Arbeitsvertrag.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft

 

 

 






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