
 Die in der Schweiz wichtigste Gesellschaftsform ist die Aktiengesellschaft. Die Gründung einer AG ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Obwohl ein Ausländer alle Aktien besitzen kann, muss der Verwaltungsrat mehrheitlich aus Schweizer Bürgern, die in der Schweiz wohnhaft sind, zusammengesetzt sein. Das Gesellschaftskapital muss mindestens
CHF 100'000.- betragen. 20% des Aktienkapitals, mindestens aber CHF 50'000.-, müssen eingezahlt sein.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft im Kanton Schaffhausen - Bestimmung von mindestens drei Aktionären als Gründer.
- Firmensitz, -zweck und -name festlegen und beim Handelsregister auf Zulässigkeit überprüfen lassen.
- Gesellschaftsstatuten und eventuellen Aktionärsbindungsvertrag erstellen und durch erfahrenen Juristen oder Treuhänder überprüfen lassen.
- Gesetzlich verlangtes Mindestkapital bei einer Bank auf ein Sperrkonto einzahlen. Sacheinlagen bedürfen spezieller Dokumente.
- Gründungsversammlung einberufen.
- Gründungsversammlung in Anwesenheit eines Notars durchführen. Dabei sind der Verwaltungsrat und die Kontrollstelle zu wählen.
- Der Verwaltungsrat muss aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen, die Aktien besitzen. Das Protokoll der Gründungsversammlung und die Statuten sind öffentlich zu beurkunden.
- Firma beim kantonalen Handelsregisteramt anmelden. Mit dem Eintrag ins Handelsregister erlangt die AG ihre Rechtspersönlichkeit.
- Aktienzertifikate, und - bei Namenaktien - Aktienbuch erstellen.
- Firmengründung der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden und Stempelsteuer entrichten.

 Seit dem Inkrafttreten des revidierten Gesellschaftsrechtes im Juli 1992 hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, im Gegensatz zu früher, wesentlich an Bedeutung gewonnen und stellt heute eine attraktive Variante zur Aktiengesellschaft dar. Das Gesellschaftskapital muss mindestens CHF 20'000.- betragen, CHF 10'000.- müssen eingezahlt sein. Das Gesellschaftskapital darf aber CHF 2 Mio. nicht überschreiten. Das Gesellschaftskapital wird in Anteile aufgeteilt, die mindestens CHF 1'000.- oder ein Mehrfaches davon betragen müssen. Der Name, die Nationalität und die Anzahl der jeweils gehaltenen Anteile sind im Handelsregister einzutragen. Das Gesetz sieht keine Beschränkungen für ausländische Anteilseigner vor.

 Eine weitere gebräuchliche Gesellschaftsform ist die Kollektivgesellschaft, bei der zwei oder mehrere natürliche Personen einen Gesellschaftsvertrag abschliessen und gemeinsam eine Geschäftstätigkeit betreiben. Sie haften alle gesamthaft und ohne Begrenzung. Diese Gesellschaftsform schliesst die Mitwirkung juristischer Personen als Gesellschafter aus.

 Bei der Kommanditgesellschaft haftet ein Partner (Komplementär) unbegrenzt, während die anderen Partner (Kommanditäre) nur im Ausmasse ihrer Kapitalbeteiligungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Kommanditäre können natürliche aber auch juristische Personen sein, Komplementäre nur natürliche Personen.

 Andere Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel die einfache Gesellschaft oder die Genossenschaft, sind für Investoren von geringem Interesse und werden hier nicht näher behandelt.

 Im Falle einer Unternehmensgründung im Kanton Schaffhausen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung als Projektpartner zur Verfügung und hilft Ihnen, Ihre individuellen Fragen zu klären. Die nachstehende Checkliste gibt einen Überblick über die einzelnen Themen, in denen Sie unsere Unterstützung erwarten können.
Phase I - Bestandesaufnahme mit der Wirtschaftsförderung  | Warum eine CH-Firma? (z.B. Steuern, Arbeitnehmersituation, Persönliches, etc.)
|  | Rolle CH-Firma im Gesamtkonzept
|  | Liegenschaftsbedarf
|  | Arbeitskräftebedarf / Personalfragen
|  | Arbeits- / Aufenthaltsbewilligungen
|  | Unternehmungsumfeld
|  | Bedarf an regionalen Partnern / Dienstleistern insbesondere Treuhand
|  | Finanzierung
|  | Businessplan / Finanzplanung |
Phase II - Detailabklärungen
Steuern  | Deutsches Aussensteuergesetz
|  | Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - Deutschland
|  | Konsequenzen der Rechtsformen
|  | Gewinn-/ Kapitalsteuern für die juristische Person
|  | Besteuerung natürlicher Personen
|  | Steuerprivilegien
|  | Mehrwertsteuer
|  | Einkommens- und Vermögensbesteuerung von zuziehendem Personal
|  | Verbindliche Steuerverhandlungen im Voraus |
Immobilien  | Suche gemäss Kriterien
|  | SH-Immobilien-Datenbank
|  | Besichtigungen / Direktkontakte
|  | Kauf, Miete, Baurecht (Erbpacht)
|  | Kauf– und Nutzungs-Bewilligungen (Lex Friedrich)
|  | Verträge / Grundbuchamt
|  | Kosten von privaten Wohnungen / Häusern |
Umfeld / Partner  | mögliche Kunden / Lieferanten
|  | Abklärungsbesuche
|  | mögliche Dienstleister |
Finanzierung  | Eigenkapital-/ Fremdkapitalfinanzierung
|  | Sacheinlagen und Sicherheiten
|  | Businessplan |
Infrastruktur  | Verkehrsanbindung im Detail
|  | Telekommunikation
|  | Elektrizitätsversorgung / "Etawatt" (Schaffhauser Energie Spezial- anbieter)
|  | Wasser- und Gasversorgung
|  | Zoll-/ Logistik-Infrastruktur |
Arbeitskräfte  | Anforderungen Arbeitskräfte
|  | Anteil ausländischer Spezialisten
|  | Arbeits-/ Aufenthaltsbewilligungen
|  | Grenzgänger
|  | verbindliche Zusagen (KIGA)
|  | Sozialversicherungen (AHV/IV, BVG, SUVA, freiwillige ...) |
Bewilligungen  | Vorklärung / Begleitung Ämter
|  | Baubewilligungen
|  | Betriebsbewilligungen
|  | Auflagen (z.B. Hygiene, Umwelt, Sicherheit, ...) |
Wahl der Rechtsform der Unternehmung  | Gründungsformalitäten
|  | Formen der Haftung
|  | Form der Verwaltungsorganisation |
Phase III - Gründung, z.B. einer AG
Treuhänder  | Firmenname und Sitz bestimmen
|  | Drei AG-Gründer / Rückkauf Aktien
|  | VR-Mitglieder und Konditionen
|  | Revisionsstelle bestimmen
|  | Gesellschafts-Statuten (Satzungen) definieren
|  | Aktienzertifikate / Aktienbuch für Namenaktien |
Bank  | Bankverbindung etablieren
|  | Mindestkapital auf Sperrkonto einbezahlen |
Handelsregisteramt  | Anmeldung beim Schaffhauser Handelsregister
|  | Meldung bei der Schweizer Steuerverwaltung
|  | Entrichtung Stempelsteuer
|  | Eintragung und Publikation im Schaffhauser Handelsregister |
Gründungsdauer in SH: 1-3 Wochen für AG; wenige Tage für GmbH
Kosten für eine AG: ca. CHF 4000 – 10‘000 (je nach Komplexität der Unternehmung und Vorabklärungen)
Kosten für eine GmbH: ca. CHF 4000 – 6000 (je nach Komplexität der Unternehmung und Vorabklärung)
Zeitablauf einer Firmengründung im Kanton Schaffhausen ist in dieser Tabelle ersichtlich

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