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Unternehmensformen

Aktiengesellschaft (AG)

Die in der Schweiz wichtigste Gesellschaftsform ist die Aktiengesellschaft. Die Gründung einer AG ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Obwohl ein Ausländer alle Aktien besitzen kann, muss der Verwaltungsrat mehrheitlich aus Schweizer Bürgern, die in der Schweiz wohnhaft sind, zusammengesetzt sein. Das Gesellschaftskapital muss mindestens

CHF 100'000.- betragen. 20% des Aktienkapitals, mindestens aber CHF 50'000.-, müssen eingezahlt sein. 

Die Gründung einer Aktiengesellschaft im Kanton Schaffhausen

  1. Bestimmung von mindestens drei Aktionären als  Gründer. 
  2. Firmensitz, -zweck und -name festlegen und beim Handelsregister auf Zulässigkeit überprüfen lassen. 
  3. Gesellschaftsstatuten und eventuellen Aktionärsbindungsvertrag erstellen und  durch erfahrenen Juristen oder Treuhänder überprüfen lassen. 
  4. Gesetzlich verlangtes Mindestkapital bei einer Bank auf ein Sperrkonto einzahlen. Sacheinlagen bedürfen spezieller Dokumente. 
  5. Gründungsversammlung einberufen. 
  6. Gründungsversammlung in Anwesenheit eines Notars durchführen. Dabei sind der Verwaltungsrat und die Kontrollstelle zu wählen. 
  7. Der Verwaltungsrat muss aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen, die Aktien besitzen. Das Protokoll der Gründungsversammlung und die Statuten sind öffentlich zu beurkunden. 
  8. Firma beim kantonalen Handelsregisteramt anmelden. Mit dem Eintrag ins Handelsregister erlangt die AG ihre Rechtspersönlichkeit. 
  9. Aktienzertifikate, und - bei Namenaktien - Aktienbuch erstellen. 
  10. Firmengründung der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden und Stempelsteuer entrichten. 

 

 


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Gesellschaftsrechtes im Juli 1992 hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, im Gegensatz zu früher, wesentlich an Bedeutung gewonnen und stellt heute eine attraktive Variante zur Aktiengesellschaft dar. Das Gesellschaftskapital muss mindestens CHF 20'000.- betragen, CHF 10'000.- müssen eingezahlt sein. Das Gesellschaftskapital darf aber CHF 2 Mio. nicht überschreiten. Das Gesellschaftskapital wird in Anteile aufgeteilt, die mindestens CHF 1'000.- oder ein Mehrfaches davon betragen müssen. Der Name, die Nationalität und die Anzahl der jeweils gehaltenen Anteile sind im Handelsregister einzutragen. Das Gesetz sieht keine Beschränkungen für ausländische Anteilseigner vor. 

 

 


Kollektivgesellschaft

Eine weitere gebräuchliche Gesellschaftsform ist die Kollektivgesellschaft, bei der zwei oder mehrere natürliche Personen einen Gesellschaftsvertrag abschliessen und gemeinsam eine Geschäftstätigkeit betreiben. Sie haften alle gesamthaft und ohne Begrenzung. Diese Gesellschaftsform schliesst die Mitwirkung juristischer Personen als Gesellschafter aus. 

 

 


Kommanditgesellschaft

Bei der Kommanditgesellschaft haftet ein Partner (Komplementär) unbegrenzt, während die anderen Partner (Kommanditäre) nur im Ausmasse ihrer Kapitalbeteiligungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Kommanditäre können natürliche aber auch juristische Personen sein, Komplementäre nur natürliche Personen. 

 

 


Andere Gesellschaftsformen

Andere Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel die einfache Gesellschaft oder die Genossenschaft, sind für Investoren von geringem Interesse und werden hier nicht näher behandelt. 

 

 


Gründung einer Firma

Im Falle einer Unternehmensgründung im Kanton Schaffhausen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung als Projektpartner zur Verfügung und hilft Ihnen, Ihre individuellen Fragen zu klären. Die nachstehende Checkliste gibt einen Überblick über die einzelnen Themen, in denen Sie unsere Unterstützung erwarten können.

 

Phase I - Bestandesaufnahme mit der Wirtschaftsförderung

Warum eine CH-Firma? (z.B. Steuern, Arbeitnehmersituation, Persönliches, etc.) 
Rolle CH-Firma im Gesamtkonzept 
Liegenschaftsbedarf 
Arbeitskräftebedarf / Personalfragen 
Arbeits- / Aufenthaltsbewilligungen 
Unternehmungsumfeld 
Bedarf an regionalen Partnern / Dienstleistern insbesondere Treuhand 
Finanzierung 
Businessplan / Finanzplanung 

 

Phase II - Detailabklärungen

Steuern 

Deutsches Aussensteuergesetz 
Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - Deutschland 
Konsequenzen der Rechtsformen 
Gewinn-/ Kapitalsteuern für die juristische Person 
Besteuerung natürlicher Personen 
Steuerprivilegien 
Mehrwertsteuer 
Einkommens- und Vermögensbesteuerung von zuziehendem Personal 
Verbindliche Steuerverhandlungen im Voraus 

Immobilien 

Suche gemäss Kriterien 
SH-Immobilien-Datenbank 
Besichtigungen / Direktkontakte 
Kauf, Miete, Baurecht (Erbpacht) 
Kauf– und Nutzungs-Bewilligungen (Lex Friedrich) 
Verträge / Grundbuchamt 
Kosten von privaten Wohnungen / Häusern 

Umfeld / Partner

mögliche Kunden / Lieferanten 
Abklärungsbesuche 
mögliche Dienstleister

 Finanzierung

Eigenkapital-/ Fremdkapitalfinanzierung 
Sacheinlagen und Sicherheiten 
Businessplan 

Infrastruktur 

Verkehrsanbindung im Detail 
Telekommunikation 
Elektrizitätsversorgung / "Etawatt" (Schaffhauser Energie Spezial- anbieter) 
Wasser- und Gasversorgung 
Zoll-/ Logistik-Infrastruktur 

Arbeitskräfte

Anforderungen Arbeitskräfte 
Anteil ausländischer Spezialisten 
Arbeits-/ Aufenthaltsbewilligungen 
Grenzgänger 
verbindliche Zusagen (KIGA) 
Sozialversicherungen (AHV/IV, BVG, SUVA, freiwillige ...) 

Bewilligungen

Vorklärung / Begleitung Ämter 
Baubewilligungen 
Betriebsbewilligungen 
Auflagen (z.B. Hygiene, Umwelt, Sicherheit, ...) 

Wahl der Rechtsform der Unternehmung

Gründungsformalitäten 
Formen der Haftung 
Form der Verwaltungsorganisation 

 

Phase III - Gründung, z.B. einer AG

Treuhänder

Firmenname und Sitz bestimmen 
Drei AG-Gründer / Rückkauf Aktien 
VR-Mitglieder und Konditionen 
Revisionsstelle bestimmen 
Gesellschafts-Statuten (Satzungen) definieren 
Aktienzertifikate / Aktienbuch für Namenaktien 

Bank

Bankverbindung etablieren 
Mindestkapital auf Sperrkonto einbezahlen 

Handelsregisteramt

Anmeldung beim Schaffhauser Handelsregister 
Meldung bei der Schweizer Steuerverwaltung 
Entrichtung Stempelsteuer 
Eintragung und Publikation im Schaffhauser Handelsregister 

 

Gründungsdauer in SH: 1-3 Wochen für AG; wenige Tage für GmbH

Kosten für eine AG: ca. CHF 4000 – 10‘000 (je nach Komplexität der Unternehmung und Vorabklärungen) 

Kosten für eine GmbH: ca. CHF 4000 – 6000 (je nach Komplexität der Unternehmung und Vorabklärung) 

Zeitablauf einer Firmengründung im Kanton Schaffhausen ist in dieser Tabelle ersichtlich

 






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Aktiengesellschaft

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

 

Kollektivgesellschaft

 

Kommanditgesellschaft

 

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