
 Die Mietpreise für Wohnungen und Privathäuser im Kanton und in der Stadt Schaffhausen sind im Vergleich zu anderen Kantonen, und vor allem zu den Mieten in den grösseren Städten, wie Zürich, Lausanne, Genf u.a., sehr günstig.
Immobilienangebote:
Immoscout24
Schaffhauser Kantonalbank

 Ausländer mit einer L- oder B-Bewilligung aus EU/EFTA-Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz benötigen keine Bewilligung für den Immobilienerwerb. Bei Wegzug müssen die erworbenen Immobilien nicht veräussert werden.
Ausländer mit einer L- oder B-Bewilligung aus nicht EU/EFTA-Staaten können bewilligungsfrei eine Woh-nung bzw. ein Wohnhaus zur Selbstnutzung am Ort ihres Wohnsitzes erwerben. Das gilt auch für Bauland, wenn mit dem Bau einer Wohnung/eines Wohnhauses innert einem Jahr begonnen wird. Ein Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz kann bewilligungsfrei Grundstücke für einen wirtschaftlichen Zweck erwerben. Der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden zur Weiternutzung von Wohnraum ist nicht möglich.
Ausländer mit einer G-Bewilligung aus EU/EFTA-Staaten können bewilligungsfrei Betriebsstätten-Grundstücke sowie eine selber bewohnte Zweitwohnung bzw. ein Haus in der Region des Arbeitsortes erwer-ben. Der Erwerber muss die Wohnstätte selber bewohnen, solange er in der Region als Grenzgänger arbeitet. Er darf sie nicht vermieten, auch nicht teilweise. Der Erwerb anderer Liegenschaften ist bewilligungspflichtig (siehe Ausländer mit Wohnsitz im Ausland).
Ausländer mit Wohnsitz im Ausland können bewilligungsfrei Grundstücke für einen wirtschaftlichen Zweck erwerben. Die Weitervermietung/Verpachtung ist möglich. Der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden zur Weiternutzung von Wohnraum ist nicht möglich.
Juristische Personen mit Sitz im Ausland können bewilligungsfrei Grundstücke für einen wirtschaftlichen Zweck erwerben. Die Vermietung/Verpachtung ist möglich. Der Erwerb von angemessenen Wohnanteilen ist bewilligungsfrei. Direktinvestitionen in reine Wohnliegenschaften sind nicht möglich. Bei Erwerb über eine Be-teiligung an inländischen Immobiliengesellschaften darf die Beteiligung nicht über 1/3 der Gesamtinvestition liegen.
Im Falle von Unsicherheiten empfiehlt es sich, mit der Wirtschaftsförderung Schaffhausen Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland finden Sie im Internet unter www.bj.admin.ch
Bewilligungsbehörde: Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schaffhausen

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