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Das schweizerische Recht bietet die Möglichkeit, Grundstücke im Baurecht (Erbpacht) zu erwerben und diese zu überbauen, ohne dass damit das Eigentum an den Erwerber übergeht. Eigentümer ist nach wie vor der Baurechtsgeber. Für Firmen, die es aus Liquiditätsgründen vorziehen, ihre Mittel nicht durch Investitionen in Grundstücke zu binden, sondern produktiver zu nutzen, kann diese Möglichkeit von Interesse sein. Öffentliche Körperschaften geben Grundstücke oft nur im Baurecht ab, weil sie langfristig das Eigentum und damit ihren Einfluss nicht endgültig abgegeben möchten. In der Regel werden Liegenschaften im Baurecht unter folgenden Bedingungen abgegeben:
 | Der Landeigentümer und Baurechtsgeber schliesst einen Baurechtsvertrag mit dem Erwerber für 30 bis maximal 100 Jahre ab.
|  | Nach Ablauf des Vertrages kann dieser erneuert werden. Ist dies nicht der Fall, so fällt das Grundstück, mit allen darauf errichteten Gebäuden, an den Baurechtsgeber zurück (Heimfallsrecht). Der Vertrag hält fest, ob dies ohne oder mit Vergütung und in welcher Höhe zu erfolgen hat.
|  | Während der Vertragsdauer können beide Parteien den Vertragsinhalt in gegenseitigem Einvernehmen ändern. |
Die Stadt Schaffhausen und einige der umliegenden Gemeinden bieten Liegenschaften im Baurecht zu vorteilhaften Bedingungen. In einzelnen Fällen ist es auch möglich, das Grundstück aus öffentlicher Hand zu Eigentum zu erwerben.

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