
 Das kantonale Steuergesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, Investoren, die neue Arbeitsplätze schaffen oder spezifisches Fachwissen in die Region transferieren steuerlich entgegen zu kommen, sodass sich sehr interessante Steuervorteile ergeben können. Allerdings muss jeder Fall, unter Berücksichtigung aller steuerlich relevanten Aspekte, individuell beurteilt werden.

 Der Kanton Schaffhausen hat die Möglichkeit, bei juristischen Personen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Dauer von zehn Jahren auf Steuern zu verzichten oder Steuererleichterungen zu gewähren.
Das gleiche Steuerprivileg kann in bestimmten Fällen auch für die Bundessteuern gewährt werden.

 Die Wirtschaftsförderung Kanton Schaffhausen sieht es als ihre Aufgabe, ansiedlungsinteressierte Unternehmer bei der Suche nach geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten mit ihren Beziehungen zu unterstützen. Das gleiche gilt für die Suche nach geeigneten Geschäftspartnern, Unternehmensberatern, Revisionsfirmen usw. Verschiedene Gemeinden sind in der Lage, neuzuziehenden Unternehmen Bauland oder Liegenschaften zu Eigentum oder im Baurecht abzugeben.

 Der Kanton Schaffhausen ist sehr interessiert und motiviert, neue Geschäftstätigkeiten in der Region anzusiedeln und entsprechend interessante und günstige Angebote für ansiedlungsinteressierte Unternehmer und Investoren auszuarbeiten. Die Angebote können im Voraus ausgehandelt werden sind für sowohl für den Kanton als auch für den Ansiedelnden verbindlich.

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