Freitag, 18. Mai 2012

Bewilligungen

Um ausländische Arbeitskräfte anzustellen oder als ausländischer Arbeitnehmer in der Schweiz zu arbeiten wird eine Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligung benötigt. Dabei ist zu unterscheiden, ob ausländische Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum stammen oder einem nicht EU/EFTA-Staat angehören.


Aufenthaltsbewilligung
Eine Aufenthaltsbewilligung - für Personen, welche nicht in der Schweiz arbeiten - kann beim kantonalen Migrationsamt beantragt werden. Antragsformular und Merkblätter können hier ausgedruckt werden. Aufenthalte von weniger als drei Monaten als Tourist resp. als Nichterwerbstätiger müssen nicht angemeldet werden.


Weitere Informationen zum Thema Aufenthaltsbewilligung und zu den verschiedenen Bewilligungstypen finden Sie beim Bundesamt für Migration.

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