Die Beschäftigung deutscher Grenzgänger im Kanton Schaffhausen hat Tradition. Sie ist ohne umständliche Formalitäten möglich. Zudem gibt es keine Kontingentierung. Dies vereinfacht die Personalrekrutierung für Schaffhauser Firmen – auch bei der Suche nach Fachkräften.
Dank der Grenzlage kann sich die kantonale Wirtschaft bei Bedarf auf das Arbeitskräftepotential der süddeutschen Nachbargebiete abstützen. In der Region Schaffhausen arbeiten rund 4‘000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Diese leben im nahen Ausland und arbeiten in Schaffhausen. Für Grenzgänger aus den EG/EFTA-Mitgliedstaaten gibt es eine spezielle Grenzgängerbewilligung. Diese gewährt Ihnen innerhalb der gesamten schweizerischen Grenzzone berufliche und geographische Mobilität. Grenzgänger unterliegen in der Schweiz der Grenzgänger-Quellenbesteuerung (in der Regel 4,5 % des Bruttoarbeitseinkommens); am Wohnsitz kommt die deutsche Einkommensbesteuerung hinzu. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden gemäss Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz die schweizerischen Quellensteuern bei der deutschen Besteuerung angerechnet.
Weitere Informationen zum Thema Grenzgänger finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Arbeitsbewilligung
Um als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz zu arbeiten, ist eine entsprechende Arbeitsbewilligung notwendig. Die Bewilligung gilt für fünf Jahre, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Gilt der Arbeitsvertrag für weniger als ein Jahr, richtet sich die Gültigkeitsdauer der Bewilligung nach derjenigen des Arbeitsvertrags. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt für Migration.