Natürliche Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, oder sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten, zahlen Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Als Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer gilt das weltweit erzielte Einkommen. Die Vermögenssteuer wird nach dem gleichen Prinzip veranlagt. Eine natürliche Person ist in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sie hier ihren rechtlichen Wohnsitz hat, sich während mindestens 30 Tagen in der Schweiz aufhält und einem Erwerb nachgeht, oder sich 90 Tage und mehr ohne Erwerbstätigkeit hier aufhält.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen.
Im Online-Steuerrechner des Kantons Schaffhausen können Sie Ihre Steuerbelastung berechnen und vergleichen:
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